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Baden-Württemberg
/ Winnenden
Albertville-Realschule
Albertviller Straße 32, 71364 Winnenden
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INHALT:
29.10.2010
Anzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart
03.04.2012 Beschwerde an die Staatsanwaltschaft
Stuttgart
29.10.2009, ANKÜNDIGUNG
Es ist beabsichtigt, die Wahrnehmungen und die Überlegungen zu
den tödlichen Ereignissen in der Albertville-Realschule in Winnenden
in Baden-Württemberg, mit nachfolgendem Text, als Anzeige an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart zu leiten.
( Redaktionelle Ergänzung: Die Anzeige wurde am
02.11,2009 übermittelt.)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen die Lehrkräfte
der Albertville-Realschule, deren pädagogischen Aufsicht der Jugendliche Tim.K
während der Schulzeit unterstellt war.
Falls Tim K. zuvor eine andere Schule besucht hat, richtet sich diese Anzeige
in gleicher Weise auch gegen jene Lehrkräfte.
BEGRÜNDUNG
Aus dem Medien war zu entnehmen, daß der 17-jährige Tim K. am 11. März 2009
das Gebäude der Albertville-Realschule in Winnenden/Baden-Württemberg aufsuchte
und mit einer Pistole auf Lehrer und Schüler schoß. 16 Menschen verloren Ihr
Leben. Der Jugendliche hatte die erforderliche Waffe im elterlichen Haus an
sich genommen.
Daß die Pistole für den Jugendlichen Tim K. frei zugänglich war, ist ein Faktum,
welches separat für sich alleine steht. Es ist schließlich keine zwingende
Folge, daß sich jemand auf Grund eines solchen Sachstandes - quasi automatisch
- dafür entscheidet, Menschen zu töten. Andere potentielle Mordwerkzeuge wie
Äxte, Beile oder Messer sind eine Normalität in deutschen Haushalten, ohne
daß es hierdurch zu massenhaften Gewalttaten führt. Zum Gewaltverhalten gehört
eine seelische Zerstörtheit bei dem Gewalttäter, die sich jedoch nicht willentlich,
oder von selbst einstellt.
Durch
Zorn getragenes Handeln richtet sich naturgemäß gegen jene, welche den Zorn
ausgelöst haben. Das zielorientierte Handeln des Tim K. ist selbsterklärend
und weist darauf, daß die Ursache der Gewalttat als Folge von negativen Fremdeinwirkungen
auf den Jungen im Schulalltag und hierdurch erfolgter seelischer Schädigungen
entstanden ist.
Bereits die Eindeutigkeit der Zielausrichtung hat somit einen Beweis-Status.
Die
Hinwendung des - laut Schulleiterin Hahn "bis zur Tat unauffälligen" - Jungen
(Spiegel ONLINE, 12.03.2009) zur Gewaltausübung, offenbart, daß in dessen
Innerstem massive seelische Umwälzungen stattgefunden haben müssen. Es hatte
Ursachen. Jene Personen, die für diese Ursachen verantwortlich zu machen sind,
müssen als Auslöser für die Gewalttaten und damit als die wahren Verantwortlichen
für das unheilvolle Tatgeschehen gesehen werden.
Die klare Fixierung von Tim K. auf die Albertville-Realschule weist darauf,
daß die auslösenden Faktoren vorrangig in dem Umgangsverhalten jener Personen
gesucht werden müssen, die während der gesamten Schulzeit das soziale Umfeld
gebildet haben, welchem der Junge im Zuge seines Reifeprozesses ausgesetzt
war. In der Konsequenz betrifft dies insbesondere jene Lehrkräfte, denen,
bedingt durch ihre pädagogische Tätigkeit und als Vertreter der Schulautorität,
die Verantwortung für die Steuerung der sozialen Verhältnisse oblag.
Es
gilt zu prüfen, in wieweit Lehrkräfte durch Handlungsweisen oder pädagogische
Versäumnisse als Verursacher dafür verantwortlich gemacht werden müssen, daß
seelische Fehlbildungen in diesem Ausmaß bei dem Jungen entstanden sind. Dies
erfordert, daß auch das in der Lehrerschaft zu beobachtende "Vermeidungsverhalten
in Krisenlagen" mit einbezogen werden muß. Dieses zeigt sich z.B. durch das
Bestreben, persönliche Belastungen dadurch zu umgehen, daß von Seiten der
Lehrer NICHT in erforderlicher Weise schützend eingeschritten wird, wenn Schüler
auf Grund alterstypischer Unreife, andere Mitschüler mobben - oder andere
Lehrer des Kollegiums durch pädagogische Fehlleistungen mit Mobbing-Auswirkungen
gegen anvertraute Kinder auffallen.
Schulkinder
spiegeln mit ihren Defiziten und Problemen im Schulalltag ein pädagogisches
Unvermögen und Versagen von Lehrkräften. Alle Lehrer geben mit der jährlich
wiederkehrenden Bewertung zum Lernerfolg, dem Sozialverhalten, wie auch zu
den Schwächen ihrer Schüler, zugleich einen Befähigungsnachweis von dem eigenen
beruflichen Können. Hieraus ergibt sich, daß jeder Lehrkraft die persönlichen
pädagogischen Unzulänglichkeiten in vollen Umfang bewußt sind.
Wissentlich, fortgesetzt geduldete, mangelnde pädagogische Fachkompetenz von
Lehrkräften im Umgang mit unfertigen und hilfsbedürftigen Kindern, mit der
Folge von deren seelischer Verletzung, kann nur als leichtfertig und menschenverachtend
verstanden werden, was letztlich in der Konsequenz als gesetzwidrig und als
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gewertet werden muß.
Der
Amoklauf kann folglich nur als Ergebnis von Umständen gesehen werden, welche
als Folge von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben, die den Jungen Schutzlosigkeit,
Ohnmacht, Verzweiflung und Ausweglosigkeit erleben ließen, letztlich in der
Gewalttat mündete. Die Möglichkeit der zerstörenden Fremdeinwirkung auf die
seelische Befindlichkeit des Jungen als Tat-Auslöser, verlangt, daß eine Untersuchung,
stattfindet, welche Timm K. unvoreingenommen und unabhängig zum Tatgeschehen
einen Opfer-Status zuordnet.
Nur
eine gezielte, allein auf diesen Sachstand ausgerichtete Prüfung, durch
speziell für solche Erkundungsarbeit ausgebildeten, fachkompetenten, Psychologen/innen
sehe ich in der Lage, Leidenserlebnisse von Tim K. herauszufinden, Fehlleistungen
seines sozialen Umfeldes aufzudecken und die wahren Motive zu entschlüsseln.
Diese Aufgabe halte ich von immenser, weitreichender gesellschaftlicher Bedeutung.
Wichtiger als Schuldzuweisungen und Bestrafungen ist hierbei, daß nur eine
rückhaltlose Aufdeckung von Fehlerquellen es ermöglichen kann, neue Einsichten
zu Defiziten im Schulalltag zu finden, welche die notwendigen Veränderungen
im gesellschaftlichen Sozialverhalten herbeiführen und einer Wiederholung
von psychisch begründeten Extremreaktionen wie jener in Winnenden, entgegenwirken.
Verantwortlichkeit
der Lehrer
In Folge der Ereignisse in Winnenden verlangt der deutsche Philologenverband,
nach Angabe der Medien (z.B. Welt-Online,17.3.2009) eine Gefahrenzulage für
die deutsche Lehrerschaft "weil Pädagogen immer häufiger Opfer von Gewalt
und Mobbing durch Schüler sind".
Dieses Ansinnen ordne ich als Versuch ein, Kindern und Jugendlichen, bundesweit
einen kriminellen Status, sowie eine generalisierende Schuldzuweisung für
soziale Probleme in der Schulgemeinschaft anzuheften. Hier sehe ich die Absicht,
den Sachstand zu verschleiern, daß jedes Jahr aufs Neue, gesetzwidrige Gewalthandlungen,
sexueller Mißbrauch, Mobbing und seelische Traumatisierung, von Lehrern gegen
Schulkinder, bekannt werden - und Fehlverhalten von Schulkindern vielfach
erst durch Inkompetenz und pädagogische Unfähigkeit von Lehrern entstehen.
Dieser Berufsstand der Pädagogen zeigt mit der herabwürdigenden Äußerung,
daß in seinen Reihen, zumindest partiell, ein bedenkliches Potential an Feindlichkeit
gegenüber Kindern besteht und zudem die Bereitschaft gegeben ist, auch künftig
tatenlos hinnehmen zu wollen, daß inhumane mentale Mißstände in den Schulen
existieren.
Bei
der Bewertung der Taten von Timm K. ist folglich mit einzubeziehen, daß solche
Form der Kinderfeindlichkeit möglicherweise auch in der Lehrerschaft der Albertville-Realschule
wirkte. Die Wahrscheinlichkeit, selbst ein auslösendes Element für die Gewalthandlung
des Tim K. gewesen sein zu können, macht alle Lehrkräfte der Albertville-Realschule
zu Befangenen in diesem Ermittlungsverfahren.
Hieraus
folgt, daß den Aussagen von Lehrern in dieser Sache grundsätzlich nicht mit
der, in der Elternschaft weitverbreiteten, vorauseilenden Richtigkeits- und
Wahrheitsvermutung begegnet werden darf, sondern Zweifel, kritische Skepsis
und die Berücksichtigung der beruflich bedingten, außerordentlichen sprachlichen
Wendigkeit, erforderlich sind. Zugleich ist auch die wirtschaftlich bedingte
Interessenkollision aller Mitglieder des Lehrerstandes zu berücksichtigen.
Diese ist durch die Verflechtung des beruflichen Ansehens mit der eigenen,
persönlichen existenziellen Sicherheit gegeben. Das kann ebenfalls nicht ohne
Auswirkungen auf die Darstellung von fragwürdigen Geschehnissen bleiben.
Relativierung
der elterlichen Position
Im öffentlichen Disput reduziert sich die Suche nach Hintergründen zum Amokverhalten
des Tim.K neben der Zugänglichkeit zur Schußwaffe für den Jugendlichen, bevorzugt
auf die Fehleinschätzung der Eltern zur Labilität ihres Jungen. Grundlage
bildet hierbei ein wirklichkeitsfremdes, idealisiertes Elternbild, welches
Eltern eine überhöhte Befähigung zur analytischen Betrachtung des Seelenzustandes
ihrer Kinder zuweist. Daß Eltern keine Psychologen mit einer langjährigen
Ausbildung an einer Universität sind, wird dabei kontinuierlich ignoriert.
Warnsignale durch ein Ungleichgewicht im Gemüt des Kindes wahrzunehmen und
diese richtig zu interpretieren, verlangt meist spezielle Fachkompetenz. Eltern
unterliegen jedoch der Einschränkung, daß sie bei ihrer Erziehungsarbeit nur
reflektieren können, was ihnen in ihrer eigenen Kindheit von den Personen
ihres Erziehungsumfeldes, also dem Elterhaus - und nach der Einschulung hauptsächlich
also den Lehrern, vorgelebt wurde. In der Schulzeit wird nichts zu diesem
Themenkomplex vermittelt. Es gehört nicht zu den Lehrplänen.
Tatsache
ist, daß die mangelnde Befähigung, Warnsignale richtig wahrzunehmen und Risiken
angemessen zu berücksichtigen, ein Phänomen von allgemeiner Natur darstellt,
welches sich in allen Bevölkerungsschichtungen zeigt. Daß die Unterschätzung
von Gefahrenlagen im privaten Umfeld kein Einzelfall ist, wie es den Eltern
des Timm.K scheinbar zugeordnet wird, zeigt der Vergleich mit den Angaben
des Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in der amtlichen Mitteilung
2/2007. Im Verlauf eines Jahres geschahen 7697 Todesfälle im privaten Haushalt
und 6434 Todesfälle während der Freizeit. Die Verletzungsfälle gingen in die
Hunderttausende.
Rechtliche
Grundlage
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen Mobbing und der Paragraph
171 StGB und 225 StGB äußern sich eindeutig zur Gefährdung der psychischen
Entwicklung von Schutzbefohlenen und zur Pflichtvernachlässigung. Konkret
werden die rechtlichen Folgen benannt, wenn Täter eine Schutzbefohlene Person
in die Gefahr "einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen
Entwicklung", bzw. einer Gesundheitsschädigung oder des Todes bringen.
§
1 AGG, Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder
zu beseitigen.
§
3 AGG, Begriffsbestimmungen
(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines
in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine
andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder
erfahren würde. . .
(2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale
Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten
Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können,
es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind
durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur
Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
(3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen,
die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder
bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen,
Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes
Umfeld geschaffen wird.
§171
StGB, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn
Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt,
in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt
zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen . . . , wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§225
StGB, Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit
oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder quält
oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht,
für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
die Schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr 1. des Todes oder einer
schweren Gesundheitsschädigung oder 2. einer erheblichen Schädigung der
körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt. . .
Positionierung
der psychologischen Untersuchung
Die Stuttgarter Nachrichten äußern am 16.09.2009: Thomas Weber, Koordinator
der psychologischen Nachsorge, betonte in allen Gesprächen mit Schülern und
Eltern nach dem Amoklauf habe es "keinerlei Hinweise gegeben, daß der Schüler
gemobbt wurde". Weiter teilt Weber mit: "Wir sind in diesen Traumaprozessen
noch mittendrinn, wir sind mit der Nachsorge noch lange nicht fertig und werden
noch einen langen Atem benötigen".
Die Äußerungen der Psychologen vermitteln, daß die Prüfung der Geschehnisse,
welche begleitend bei der psychischen Stabilisierung der Schulgemeinschaft
geschah, einseitig aus der Blickrichtung der Tat-Opfer vorgenommen wurde.
Erforderlich
ist aber eine entgegen gerichtete Vorgehensweise, nämlich die Verhältnisse
von Tim K., mittels schulunabhängiger psychologischer Spezialisten, ausgehend
von schwerer seelischer Zerrüttung durch die Einwirkungen des sozialen Umfeldes
im Schulalltag, wertneutral zu durchleuchten, um objektive Erkenntnisse von
der Motivlage des Jugendlichen zu erhalten. Dies unterblieb offenbar.
Der, vom Ursprung her, einseitige Bewertungs-Ansatz macht die Beurteilung
"daß es keinerlei Hinweise gegeben habe, daß der Schüler gemobbt wurde",
äußerst fragwürdig. In der Ursachen-Erkundung kann es nicht darum gehen, wie
Außenstehende die Verhältnisse bewerten, sondern allein nur darum, wie das
Opfer der sozialen Einwirkungen seine Umgebung subjektiv wahrnimmt.
Tim K. befand sich in einem alterstypischen körperlichen Umbruch. Innere Instabilität,
Sensibilität, Verletzlichkeit sind ein Teil in diesem Lebensabschnitt. Die
zielorientierte Vorgehensweise von Tim K., das hohe Maß an Hoffnungslosigkeit,
seelischer Verzweiflung und Zerrissenheit, in welcher selbst der eigene Lebenswille
zerstört war, weisen auf schreckliche, verletzende Erlebnisse während seines
Werdegangs hin und lassen keinen Zweifel, daß der Junge ursächlich durch Mobbing-Drangsalierungen
zu seinem tödlichen Handeln getrieben wurde.
Das
biologisch bedingte Selbstschutzbedürfnis und ein hierdurch entstehendes Vermeidungsverhalten
haben allerdings zur Folge, daß sich Lehrer wie Mitschüler, keinesfalls sich
selbst belasten und sich somit dem Makel der Mitverantwortlichkeit und dem
Täter-Status aussetzen würden. Hinzu kommt der Automatismus der seelischen
Verdrängungsmechanismen, welche sich naturgemäß einschalten, um die Belastungen
bei psychisch traumatisierenden Geschehnissen zu mildern. Dies ist in der
Psychologie allseits bekannt und verlangt berücksichtigt zu werden.
Ich fordere, daß das in vollem Umfang beachtet wird.
Zusammenfassung
Im Gegensatz zu Eltern, sollten Lehrer berufsbedingt, auf Grund ihrer Pädagogik-Ausbildung,
über ein deutlich höheres Wissens-Potential über das seelische Gemüt und Verletzlichkeiten
der Kinder verfügen. Sie sollten mit den zeitgemäßen Erkenntnissen der Erziehungswissenschaften
vertraut und in der Lage sein, rechtzeitig vorsorgliche Maßnahmen einzuleiten,
um psychischen Gefährdungen bei den anvertrauten Kindern vorzubeugen. Somit
unterliegen die Lehrer der Verpflichtung sich ständig eigeninitiativ weiter
zu schulen, spätestens sobald sie durch Probleme im Berufsalltag erkennen
müssen, daß ihre Befähigung nicht den Anforderung entspricht.
Wenn
Schüler oder Lehrer mobben, ist dies ein anachronistisches unsoziales Verhalten,
dem fachkompetente Pädagogen, schon wegen der beruflich bedingten Vorbildfunktion,
entschieden entgegen wirken müssen. Fehlleistung Jugendlicher sind altersgemäß
und sollten, zwecks vorbeugender Maßnahmen von den verantwortlichen Pädagogen,
als natürliches Ereignis, wiederkehrend bereits erwartet werden. Untätigkeit
und Tolerierung bei Unrechtshandlungen lassen sich aus dieser Sicht nur als
Akt aktiver Mittäterschaft einordnen. Bei Lehrern ist Mobbing-Verhalten ein
Ausdruck von beruflicher Unfähigkeit. Aus dem Handeln des Tim K. lese ich,
daß sich mit den Gewalttaten ein Endstadium zeigt, welches aus einer Abfolge
von gesetzlichen Verstößen und Fahrlässigkeiten von Lehrern gegen Tim K. während
dessen Schulzeit entstanden ist. Dies bedarf einer rechtlichen Prüfung!
gez. M. Hell
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03.04.2012, ANKÜNDIGUNG
Es ist beabsichtigt den nachfolgende Text als Beschwerde an den
leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Mahler,
zu leiten.
(
Redaktionelle Ergänzung: Die Beschwerde wurde am 10.04.2012
übermittelt.)
___________________________________________________________
BETREFF:
AZ: 112 Js 98633 / 09
_________ Beschwerde
Sehr
geehrter Herr Mahler,
am 06.11.2009 erhielt die Staatsanwaltschaft Stuttgart meine Strafanzeige
vom 02.11.2009, gegen die Mitglieder der Schulleitung und das Lehr-Personal
der Albertville-Realschule Winnenden, Albertviller Straße 32, 71364 Winnenden.
Mit einem Schreiben vom 06.11.2009 wurde mir für dieses Ermittlungsverfahren
das Aktenzeichen 112 Js 98633 / 09, mitgeteilt.
Obwohl
die Tat seit nun 3 Jahren von der Staatsanwaltschaft untersucht wird und inzwischen
fast 2 1/2 Jahre seit meiner Anzeige vergangen sind, habe ich immer noch keine
Entgegnung zum Stand der Ermittlung erhalten. Der lange Zeitraum des Stillschweigen
erscheint unangemessen und veranlaßt mich zur Beschwerde.
Zur
Beschwerde veranlassen mich auch die Besorgnisse, welche sich angesichts des
bisher erkennbaren Sachverhalts bei mir gebildet haben.
1.) Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß die Staatsanwaltschaft
mir mit ihrem Schweigen und der langen Dauer der Ermittlungen gegen die Lehrer
des Tim. K, den Eindruck vermittelt, als würde sich damit eine Form der Verfahrens-Verschleppung
zeigen, welche potentielle Mitschuldige in schützender Weise begünstigen könnte.
Diese Wahrnehmung wird mit durch die Befürchtung genährt, daß sich der öffentliche
Druck mit der Präsenz von hochwertigen politischen Autoritäten dahingehend
auswirken könnte, daß mögliche unpopuläre Ursachen für die Gewalttat des Tim
K., wie mangelnde pädagogische Kompetenz und Fehlleistung durch Lehrkräfte,
oder eine unzureichende Aufsichtstätigkeit der Behörden, nicht mit der erforderlichen
zielgerichteten Energie geprüft werden könnten.
Hierbei beziehe ich mich auf Ereignisse mit:
a.) Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel,
b.) Baden-Württembergs Ministerpräsident Herr Oettinger,
c.) dem Bundespräsidenten,
d.) Mitgliedern des Lehrerstandes, die eine Mitverantwortlichkeit von
Lehrkräften an den ursächlichen Auslösern der Gewalttat des Tim K. ohne tiefgehende
fachkompetente Prüfung - vielleicht auch im Vertrauen auf die vielerorts immer
noch bestehende Illusion von pädagogischer Unfehlbarkeit - kategorisch ausgeschlossen
haben. (Stuttgarter Nachrichten online, 16.09.2009)
e.) Stadt Winnenden und ihre Schadensersatzforderung bis 14 Mill. Euro
gegen die Eltern des Tim K.. Eine Schuldzuordnung gegen Lehrer könnte die
Verhältnisse möglicherweise umkehren und den Eltern des Tim K. die Gelegenheit
geben, sich ihrerseits mit Schadenersatzforderung an die Stadt zu wenden,
da diese als Dienstherr dafür verantwortlich ist, das die unterrichtenden
Lehrer, neben fachlicher Kompetenz, auch die beruflichen Anforderung von überdurchschnittlicher,
sozialer Qualifikation erfüllen.
2.)
Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß sich mit jedem verflossenem Jahr
die Erinnerungsfähigkeit der Beteiligten verringert und damit die Aussicht,
die wahren Hintergründe, insbesondere zu den zeitlich lang zurückliegenden
Ereignissen, aufzudecken, was sich gerade bei Nachforschungen zu Sozialkonflikten
wie Mobbing verheerend auswirkt.
3.)
Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß sich durch den langzeitlichen Verfahrensverlauf,
mögliche, der Tat zugrundeliegende, berufliche Unzulänglichkeiten der Lehrkräfte,
unverändert in zerstörender Weise für Kinder fortsetzen könnten. Dies gilt
insbesondere für die Anwendung und Duldung von Mobbing-Praktiken, welche möglicherweise
die seelische Befindlichkeit des Tim K. entscheidend geprägt haben und als
Hauptursache der Gewalttat gewertet werden müssen. Ich verweise auf die Systematik
der Heimtücke, die den Mobbing-Handlungen üblicherweise innewohnt und das
traumatisierende Potential, in welchem das Element der Beschämung eine besonders
zerstörende Position einnimmt - sowie die üblicherweise folgenden Bestrebungen
zur Verharmlosung und Verschleierung der Mobbing-Praktiken, wie das Mittel
der Täter/Opfer-Umkehr, welches Mobbing-Täter gerne zwecks Selbstentlastung
nutzen.
4.)
Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß in der Lehrerschaft ein möglicher
Mangel an Einsichtsfähigkeit und zur Mitverantwortung dafür, daß Kinder auch
in der Schule in seelische Notlagen getrieben werden, auf unangebrachte Weise
fortbestehen könnte, wie es sich meines Erachtens nach durch das Verhalten
von Lehrern gezeigt hat, die sich nicht scheuten, trotz fehlender Kenntnis
zu den tiefliegenden Hintergründen des Tim K., das Unglück umgehend für die
eigene Interessenlage zu nutzen.
a.) Der Vorsitzende des deutschen Philologenverbands, Heinz-Peter Meidinger,
hatte sich damit profiliert, indem er eine Gefahrenzulage für Lehrer ins öffentliche
Gespräch brachte.
(Welt online,14.09.2009)
b.) Ein 60-jähriger Lehrer der Albertville-Realschule in Winnenden
für katholische Religion, der zum Tatzeitpunkt am 11. März 2009 selbst nicht
in der Schule war, sondern im Krankenhaus lag und von dem Amoklauf erst aus
dem Fernsehen erfuhr, gelang es sogar erfolgreich, auf Anerkennung des Amoklauf
als Dienstunfall zu klagen. Er erreichte dies mittels täuschender Angaben
und der Begründung, unter posttraumatischer Belastungsstörung zu leiden, welche
sich als Folge der Gedanken, die ihn bewegten nachdem er von der Untat aus
den Medien erfuhr, bei ihm eingestellt hatte. Als Ergebnis kann der Lehrer
nun höhere Pensionsansprüche geltend machen.
(Spiegel online / Schulspiegel, 04.08.2010)
5.)
Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß die vereinfachende Sichtweise,
die in der Öffentlichkeit publiziert wurde, nämlich daß das Einzel-Ereignis
einer frei zugänglichen Schußwaffe in einem Wohnraum, als vorrangige Hauptursache
für die Untat zu sehen ist, weiterhin in den Gedanken der Menschen verfestigen
kann. Hierzu sei darauf hingewiesen, daß die Amok-Geschehnisse,
a.) am 9. November 2011 in Ballenstedt / Sachsen-Anhalt;
b.) am17.09.2009 in Ansbach;
c.) am 18.02.2010 in Ludwigshafen; als Schüler (bzw. Ex-Schüler) sich
mit frei zugänglichen üblichen Haushaltsgegenständen, wie Beilen und Messern
und brennbaren Flüssigkeiten bewaffneten, es belegen, daß nicht Schußwaffen
ursächliche Auslöser für Gewalttaten sind, sondern die seelische Befindlichkeit.
6.)
Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß der langsame Ermittlungsverlauf
es begünstigt, daß sich die in Medien wiedergegebenen Vergleiche zu amerikanischen
Ereignissen unvermindert fortsetzen und dazu beitragen können, einseitige
Fehlsichten zur Wahrnehmung von Ursache und Wirkung zu erhalten. Die Andersartigkeit
der in den USA bestimmenden, kulturell bedingten Selbstverteidigungs-Ideologie
und das allgemeine Verständnis zum privaten Besitz und Gebrauch von Schußwaffen,
welche, nach meiner Kenntnis, bis zur amtlichen Vorschrift reicht, daß alle
erwachsenen Einwohner einer Region zwingend verpflichtet sind, ständig eine
potentiell tödliche Schußwaffe in der Öffentlichkeit zu tragen, fördert eine
Geisteshaltung, welche nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichbar
ist.
Dies
alles zeigt, daß die Geschehnisse eine schnelle, rückhaltlose Aufklärung
verlangen, welche sich vorrangig auf die in Deutschland bestehenden Verhältnisse
begründet, um einen objektiven, sachlich angemessenen Informationstand
zu ermöglichen und um die fürsorgliche Aufmerksamkeit in der Allgemeinheit,
zum Schutz der Kinder, zu verstärken.
gez.
M.Hell
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