Schulunrecht + Kindermißhandlung durch Lehrer
Baden-Württemberg / Winnenden, Albertville-Realschule
 
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Baden-Württemberg / Winnenden
Albertville-Realschule

Albertviller Straße 32, 71364 Winnenden

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INHALT:
29.10.2010 Anzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart
03.04.2012 Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Stuttgart

29.10.2009, ANKÜNDIGUNG
Es ist beabsichtigt, die Wahrnehmungen und die Überlegungen zu den tödlichen Ereignissen in der Albertville-Realschule in Winnenden in Baden-Württemberg, mit nachfolgendem Text, als Anzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart zu leiten.
( Redaktionelle Ergänzung: Die Anzeige wurde am 02.11,2009 übermittelt.)

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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen die Lehrkräfte der Albertville-Realschule, deren pädagogischen Aufsicht der Jugendliche Tim.K während der Schulzeit unterstellt war.
Falls Tim K. zuvor eine andere Schule besucht hat, richtet sich diese Anzeige in gleicher Weise auch gegen jene Lehrkräfte.

BEGRÜNDUNG
Aus dem Medien war zu entnehmen, daß der 17-jährige Tim K. am 11. März 2009 das Gebäude der Albertville-Realschule in Winnenden/Baden-Württemberg aufsuchte und mit einer Pistole auf Lehrer und Schüler schoß. 16 Menschen verloren Ihr Leben. Der Jugendliche hatte die erforderliche Waffe im elterlichen Haus an sich genommen.
Daß die Pistole für den Jugendlichen Tim K. frei zugänglich war, ist ein Faktum, welches separat für sich alleine steht. Es ist schließlich keine zwingende Folge, daß sich jemand auf Grund eines solchen Sachstandes - quasi automatisch - dafür entscheidet, Menschen zu töten. Andere potentielle Mordwerkzeuge wie Äxte, Beile oder Messer sind eine Normalität in deutschen Haushalten, ohne daß es hierdurch zu massenhaften Gewalttaten führt. Zum Gewaltverhalten gehört eine seelische Zerstörtheit bei dem Gewalttäter, die sich jedoch nicht willentlich, oder von selbst einstellt.

Durch Zorn getragenes Handeln richtet sich naturgemäß gegen jene, welche den Zorn ausgelöst haben. Das zielorientierte Handeln des Tim K. ist selbsterklärend und weist darauf, daß die Ursache der Gewalttat als Folge von negativen Fremdeinwirkungen auf den Jungen im Schulalltag und hierdurch erfolgter seelischer Schädigungen entstanden ist.
Bereits die Eindeutigkeit der Zielausrichtung hat somit einen Beweis-Status.

Die Hinwendung des - laut Schulleiterin Hahn "bis zur Tat unauffälligen" - Jungen (Spiegel ONLINE, 12.03.2009) zur Gewaltausübung, offenbart, daß in dessen Innerstem massive seelische Umwälzungen stattgefunden haben müssen. Es hatte Ursachen. Jene Personen, die für diese Ursachen verantwortlich zu machen sind, müssen als Auslöser für die Gewalttaten und damit als die wahren Verantwortlichen für das unheilvolle Tatgeschehen gesehen werden.
Die klare Fixierung von Tim K. auf die Albertville-Realschule weist darauf, daß die auslösenden Faktoren vorrangig in dem Umgangsverhalten jener Personen gesucht werden müssen, die während der gesamten Schulzeit das soziale Umfeld gebildet haben, welchem der Junge im Zuge seines Reifeprozesses ausgesetzt war. In der Konsequenz betrifft dies insbesondere jene Lehrkräfte, denen, bedingt durch ihre pädagogische Tätigkeit und als Vertreter der Schulautorität, die Verantwortung für die Steuerung der sozialen Verhältnisse oblag.

Es gilt zu prüfen, in wieweit Lehrkräfte durch Handlungsweisen oder pädagogische Versäumnisse als Verursacher dafür verantwortlich gemacht werden müssen, daß seelische Fehlbildungen in diesem Ausmaß bei dem Jungen entstanden sind. Dies erfordert, daß auch das in der Lehrerschaft zu beobachtende "Vermeidungsverhalten in Krisenlagen" mit einbezogen werden muß. Dieses zeigt sich z.B. durch das Bestreben, persönliche Belastungen dadurch zu umgehen, daß von Seiten der Lehrer NICHT in erforderlicher Weise schützend eingeschritten wird, wenn Schüler auf Grund alterstypischer Unreife, andere Mitschüler mobben - oder andere Lehrer des Kollegiums durch pädagogische Fehlleistungen mit Mobbing-Auswirkungen gegen anvertraute Kinder auffallen.

Schulkinder spiegeln mit ihren Defiziten und Problemen im Schulalltag ein pädagogisches Unvermögen und Versagen von Lehrkräften. Alle Lehrer geben mit der jährlich wiederkehrenden Bewertung zum Lernerfolg, dem Sozialverhalten, wie auch zu den Schwächen ihrer Schüler, zugleich einen Befähigungsnachweis von dem eigenen beruflichen Können. Hieraus ergibt sich, daß jeder Lehrkraft die persönlichen pädagogischen Unzulänglichkeiten in vollen Umfang bewußt sind.
Wissentlich, fortgesetzt geduldete, mangelnde pädagogische Fachkompetenz von Lehrkräften im Umgang mit unfertigen und hilfsbedürftigen Kindern, mit der Folge von deren seelischer Verletzung, kann nur als leichtfertig und menschenverachtend verstanden werden, was letztlich in der Konsequenz als gesetzwidrig und als Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gewertet werden muß.

Der Amoklauf kann folglich nur als Ergebnis von Umständen gesehen werden, welche als Folge von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben, die den Jungen Schutzlosigkeit, Ohnmacht, Verzweiflung und Ausweglosigkeit erleben ließen, letztlich in der Gewalttat mündete. Die Möglichkeit der zerstörenden Fremdeinwirkung auf die seelische Befindlichkeit des Jungen als Tat-Auslöser, verlangt, daß eine Untersuchung, stattfindet, welche Timm K. unvoreingenommen und unabhängig zum Tatgeschehen einen Opfer-Status zuordnet.

Nur eine gezielte, allein auf diesen Sachstand ausgerichtete Prüfung, durch speziell für solche Erkundungsarbeit ausgebildeten, fachkompetenten, Psychologen/innen sehe ich in der Lage, Leidenserlebnisse von Tim K. herauszufinden, Fehlleistungen seines sozialen Umfeldes aufzudecken und die wahren Motive zu entschlüsseln. Diese Aufgabe halte ich von immenser, weitreichender gesellschaftlicher Bedeutung. Wichtiger als Schuldzuweisungen und Bestrafungen ist hierbei, daß nur eine rückhaltlose Aufdeckung von Fehlerquellen es ermöglichen kann, neue Einsichten zu Defiziten im Schulalltag zu finden, welche die notwendigen Veränderungen im gesellschaftlichen Sozialverhalten herbeiführen und einer Wiederholung von psychisch begründeten Extremreaktionen wie jener in Winnenden, entgegenwirken.

Verantwortlichkeit der Lehrer
In Folge der Ereignisse in Winnenden verlangt der deutsche Philologenverband, nach Angabe der Medien (z.B. Welt-Online,17.3.2009) eine Gefahrenzulage für die deutsche Lehrerschaft "weil Pädagogen immer häufiger Opfer von Gewalt und Mobbing durch Schüler sind".
Dieses Ansinnen ordne ich als Versuch ein, Kindern und Jugendlichen, bundesweit einen kriminellen Status, sowie eine generalisierende Schuldzuweisung für soziale Probleme in der Schulgemeinschaft anzuheften. Hier sehe ich die Absicht, den Sachstand zu verschleiern, daß jedes Jahr aufs Neue, gesetzwidrige Gewalthandlungen, sexueller Mißbrauch, Mobbing und seelische Traumatisierung, von Lehrern gegen Schulkinder, bekannt werden - und Fehlverhalten von Schulkindern vielfach erst durch Inkompetenz und pädagogische Unfähigkeit von Lehrern entstehen.
Dieser Berufsstand der Pädagogen zeigt mit der herabwürdigenden Äußerung, daß in seinen Reihen, zumindest partiell, ein bedenkliches Potential an Feindlichkeit gegenüber Kindern besteht und zudem die Bereitschaft gegeben ist, auch künftig tatenlos hinnehmen zu wollen, daß inhumane mentale Mißstände in den Schulen existieren.

Bei der Bewertung der Taten von Timm K. ist folglich mit einzubeziehen, daß solche Form der Kinderfeindlichkeit möglicherweise auch in der Lehrerschaft der Albertville-Realschule wirkte. Die Wahrscheinlichkeit, selbst ein auslösendes Element für die Gewalthandlung des Tim K. gewesen sein zu können, macht alle Lehrkräfte der Albertville-Realschule zu Befangenen in diesem Ermittlungsverfahren.

Hieraus folgt, daß den Aussagen von Lehrern in dieser Sache grundsätzlich nicht mit der, in der Elternschaft weitverbreiteten, vorauseilenden Richtigkeits- und Wahrheitsvermutung begegnet werden darf, sondern Zweifel, kritische Skepsis und die Berücksichtigung der beruflich bedingten, außerordentlichen sprachlichen Wendigkeit, erforderlich sind. Zugleich ist auch die wirtschaftlich bedingte Interessenkollision aller Mitglieder des Lehrerstandes zu berücksichtigen. Diese ist durch die Verflechtung des beruflichen Ansehens mit der eigenen, persönlichen existenziellen Sicherheit gegeben. Das kann ebenfalls nicht ohne Auswirkungen auf die Darstellung von fragwürdigen Geschehnissen bleiben.

Relativierung der elterlichen Position
Im öffentlichen Disput reduziert sich die Suche nach Hintergründen zum Amokverhalten des Tim.K neben der Zugänglichkeit zur Schußwaffe für den Jugendlichen, bevorzugt auf die Fehleinschätzung der Eltern zur Labilität ihres Jungen. Grundlage bildet hierbei ein wirklichkeitsfremdes, idealisiertes Elternbild, welches Eltern eine überhöhte Befähigung zur analytischen Betrachtung des Seelenzustandes ihrer Kinder zuweist. Daß Eltern keine Psychologen mit einer langjährigen Ausbildung an einer Universität sind, wird dabei kontinuierlich ignoriert. Warnsignale durch ein Ungleichgewicht im Gemüt des Kindes wahrzunehmen und diese richtig zu interpretieren, verlangt meist spezielle Fachkompetenz. Eltern unterliegen jedoch der Einschränkung, daß sie bei ihrer Erziehungsarbeit nur reflektieren können, was ihnen in ihrer eigenen Kindheit von den Personen ihres Erziehungsumfeldes, also dem Elterhaus - und nach der Einschulung hauptsächlich also den Lehrern, vorgelebt wurde. In der Schulzeit wird nichts zu diesem Themenkomplex vermittelt. Es gehört nicht zu den Lehrplänen.

Tatsache ist, daß die mangelnde Befähigung, Warnsignale richtig wahrzunehmen und Risiken angemessen zu berücksichtigen, ein Phänomen von allgemeiner Natur darstellt, welches sich in allen Bevölkerungsschichtungen zeigt. Daß die Unterschätzung von Gefahrenlagen im privaten Umfeld kein Einzelfall ist, wie es den Eltern des Timm.K scheinbar zugeordnet wird, zeigt der Vergleich mit den Angaben des Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in der amtlichen Mitteilung 2/2007. Im Verlauf eines Jahres geschahen 7697 Todesfälle im privaten Haushalt und 6434 Todesfälle während der Freizeit. Die Verletzungsfälle gingen in die Hunderttausende.

Rechtliche Grundlage
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen Mobbing und der Paragraph 171 StGB und 225 StGB äußern sich eindeutig zur Gefährdung der psychischen Entwicklung von Schutzbefohlenen und zur Pflichtvernachlässigung. Konkret werden die rechtlichen Folgen benannt, wenn Täter eine Schutzbefohlene Person in die Gefahr "einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung", bzw. einer Gesundheitsschädigung oder des Todes bringen.

§ 1 AGG, Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 3 AGG, Begriffsbestimmungen
(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. . .
(2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
(3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

§171 StGB, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen . . . , wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§225 StGB, Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die Schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr 1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder 2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt. . .

Positionierung der psychologischen Untersuchung
Die Stuttgarter Nachrichten äußern am 16.09.2009: Thomas Weber, Koordinator der psychologischen Nachsorge, betonte in allen Gesprächen mit Schülern und Eltern nach dem Amoklauf habe es "keinerlei Hinweise gegeben, daß der Schüler gemobbt wurde". Weiter teilt Weber mit: "Wir sind in diesen Traumaprozessen noch mittendrinn, wir sind mit der Nachsorge noch lange nicht fertig und werden noch einen langen Atem benötigen".
Die Äußerungen der Psychologen vermitteln, daß die Prüfung der Geschehnisse, welche begleitend bei der psychischen Stabilisierung der Schulgemeinschaft geschah, einseitig aus der Blickrichtung der Tat-Opfer vorgenommen wurde.

Erforderlich ist aber eine entgegen gerichtete Vorgehensweise, nämlich die Verhältnisse von Tim K., mittels schulunabhängiger psychologischer Spezialisten, ausgehend von schwerer seelischer Zerrüttung durch die Einwirkungen des sozialen Umfeldes im Schulalltag, wertneutral zu durchleuchten, um objektive Erkenntnisse von der Motivlage des Jugendlichen zu erhalten. Dies unterblieb offenbar.
Der, vom Ursprung her, einseitige Bewertungs-Ansatz macht die Beurteilung "daß es keinerlei Hinweise gegeben habe, daß der Schüler gemobbt wurde", äußerst fragwürdig. In der Ursachen-Erkundung kann es nicht darum gehen, wie Außenstehende die Verhältnisse bewerten, sondern allein nur darum, wie das Opfer der sozialen Einwirkungen seine Umgebung subjektiv wahrnimmt.
Tim K. befand sich in einem alterstypischen körperlichen Umbruch. Innere Instabilität, Sensibilität, Verletzlichkeit sind ein Teil in diesem Lebensabschnitt. Die zielorientierte Vorgehensweise von Tim K., das hohe Maß an Hoffnungslosigkeit, seelischer Verzweiflung und Zerrissenheit, in welcher selbst der eigene Lebenswille zerstört war, weisen auf schreckliche, verletzende Erlebnisse während seines Werdegangs hin und lassen keinen Zweifel, daß der Junge ursächlich durch Mobbing-Drangsalierungen zu seinem tödlichen Handeln getrieben wurde.

Das biologisch bedingte Selbstschutzbedürfnis und ein hierdurch entstehendes Vermeidungsverhalten haben allerdings zur Folge, daß sich Lehrer wie Mitschüler, keinesfalls sich selbst belasten und sich somit dem Makel der Mitverantwortlichkeit und dem Täter-Status aussetzen würden. Hinzu kommt der Automatismus der seelischen Verdrängungsmechanismen, welche sich naturgemäß einschalten, um die Belastungen bei psychisch traumatisierenden Geschehnissen zu mildern. Dies ist in der Psychologie allseits bekannt und verlangt berücksichtigt zu werden.
Ich fordere, daß das in vollem Umfang beachtet wird.

Zusammenfassung
Im Gegensatz zu Eltern, sollten Lehrer berufsbedingt, auf Grund ihrer Pädagogik-Ausbildung, über ein deutlich höheres Wissens-Potential über das seelische Gemüt und Verletzlichkeiten der Kinder verfügen. Sie sollten mit den zeitgemäßen Erkenntnissen der Erziehungswissenschaften vertraut und in der Lage sein, rechtzeitig vorsorgliche Maßnahmen einzuleiten, um psychischen Gefährdungen bei den anvertrauten Kindern vorzubeugen. Somit unterliegen die Lehrer der Verpflichtung sich ständig eigeninitiativ weiter zu schulen, spätestens sobald sie durch Probleme im Berufsalltag erkennen müssen, daß ihre Befähigung nicht den Anforderung entspricht.

Wenn Schüler oder Lehrer mobben, ist dies ein anachronistisches unsoziales Verhalten, dem fachkompetente Pädagogen, schon wegen der beruflich bedingten Vorbildfunktion, entschieden entgegen wirken müssen. Fehlleistung Jugendlicher sind altersgemäß und sollten, zwecks vorbeugender Maßnahmen von den verantwortlichen Pädagogen, als natürliches Ereignis, wiederkehrend bereits erwartet werden. Untätigkeit und Tolerierung bei Unrechtshandlungen lassen sich aus dieser Sicht nur als Akt aktiver Mittäterschaft einordnen. Bei Lehrern ist Mobbing-Verhalten ein Ausdruck von beruflicher Unfähigkeit. Aus dem Handeln des Tim K. lese ich, daß sich mit den Gewalttaten ein Endstadium zeigt, welches aus einer Abfolge von gesetzlichen Verstößen und Fahrlässigkeiten von Lehrern gegen Tim K. während dessen Schulzeit entstanden ist. Dies bedarf einer rechtlichen Prüfung!
gez. M. Hell

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03.04.2012, ANKÜNDIGUNG
Es ist beabsichtigt den nachfolgende Text als Beschwerde an den leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Mahler, zu leiten.
( Redaktionelle Ergänzung: Die Beschwerde wurde am 10.04.2012 übermittelt.)

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BETREFF: AZ: 112 Js 98633 / 09
_________ Beschwerde

Sehr geehrter Herr Mahler,
am 06.11.2009 erhielt die Staatsanwaltschaft Stuttgart meine Strafanzeige vom 02.11.2009, gegen die Mitglieder der Schulleitung und das Lehr-Personal der Albertville-Realschule Winnenden, Albertviller Straße 32, 71364 Winnenden. Mit einem Schreiben vom 06.11.2009 wurde mir für dieses Ermittlungsverfahren das Aktenzeichen 112 Js 98633 / 09, mitgeteilt.

Obwohl die Tat seit nun 3 Jahren von der Staatsanwaltschaft untersucht wird und inzwischen fast 2 1/2 Jahre seit meiner Anzeige vergangen sind, habe ich immer noch keine Entgegnung zum Stand der Ermittlung erhalten. Der lange Zeitraum des Stillschweigen erscheint unangemessen und veranlaßt mich zur Beschwerde.

Zur Beschwerde veranlassen mich auch die Besorgnisse, welche sich angesichts des bisher erkennbaren Sachverhalts bei mir gebildet haben.
1.) Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß die Staatsanwaltschaft mir mit ihrem Schweigen und der langen Dauer der Ermittlungen gegen die Lehrer des Tim. K, den Eindruck vermittelt, als würde sich damit eine Form der Verfahrens-Verschleppung zeigen, welche potentielle Mitschuldige in schützender Weise begünstigen könnte. Diese Wahrnehmung wird mit durch die Befürchtung genährt, daß sich der öffentliche Druck mit der Präsenz von hochwertigen politischen Autoritäten dahingehend auswirken könnte, daß mögliche unpopuläre Ursachen für die Gewalttat des Tim K., wie mangelnde pädagogische Kompetenz und Fehlleistung durch Lehrkräfte, oder eine unzureichende Aufsichtstätigkeit der Behörden, nicht mit der erforderlichen zielgerichteten Energie geprüft werden könnten.
Hierbei beziehe ich mich auf Ereignisse mit:
a.) Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel,
b.) Baden-Württembergs Ministerpräsident Herr Oettinger,
c.) dem Bundespräsidenten,
d.) Mitgliedern des Lehrerstandes, die eine Mitverantwortlichkeit von Lehrkräften an den ursächlichen Auslösern der Gewalttat des Tim K. ohne tiefgehende fachkompetente Prüfung - vielleicht auch im Vertrauen auf die vielerorts immer noch bestehende Illusion von pädagogischer Unfehlbarkeit - kategorisch ausgeschlossen haben. (Stuttgarter Nachrichten online, 16.09.2009)
e.) Stadt Winnenden und ihre Schadensersatzforderung bis 14 Mill. Euro gegen die Eltern des Tim K.. Eine Schuldzuordnung gegen Lehrer könnte die Verhältnisse möglicherweise umkehren und den Eltern des Tim K. die Gelegenheit geben, sich ihrerseits mit Schadenersatzforderung an die Stadt zu wenden, da diese als Dienstherr dafür verantwortlich ist, das die unterrichtenden Lehrer, neben fachlicher Kompetenz, auch die beruflichen Anforderung von überdurchschnittlicher, sozialer Qualifikation erfüllen.

2.) Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß sich mit jedem verflossenem Jahr die Erinnerungsfähigkeit der Beteiligten verringert und damit die Aussicht, die wahren Hintergründe, insbesondere zu den zeitlich lang zurückliegenden Ereignissen, aufzudecken, was sich gerade bei Nachforschungen zu Sozialkonflikten wie Mobbing verheerend auswirkt.

3.) Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß sich durch den langzeitlichen Verfahrensverlauf, mögliche, der Tat zugrundeliegende, berufliche Unzulänglichkeiten der Lehrkräfte, unverändert in zerstörender Weise für Kinder fortsetzen könnten. Dies gilt insbesondere für die Anwendung und Duldung von Mobbing-Praktiken, welche möglicherweise die seelische Befindlichkeit des Tim K. entscheidend geprägt haben und als Hauptursache der Gewalttat gewertet werden müssen. Ich verweise auf die Systematik der Heimtücke, die den Mobbing-Handlungen üblicherweise innewohnt und das traumatisierende Potential, in welchem das Element der Beschämung eine besonders zerstörende Position einnimmt - sowie die üblicherweise folgenden Bestrebungen zur Verharmlosung und Verschleierung der Mobbing-Praktiken, wie das Mittel der Täter/Opfer-Umkehr, welches Mobbing-Täter gerne zwecks Selbstentlastung nutzen.

4.) Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß in der Lehrerschaft ein möglicher Mangel an Einsichtsfähigkeit und zur Mitverantwortung dafür, daß Kinder auch in der Schule in seelische Notlagen getrieben werden, auf unangebrachte Weise fortbestehen könnte, wie es sich meines Erachtens nach durch das Verhalten von Lehrern gezeigt hat, die sich nicht scheuten, trotz fehlender Kenntnis zu den tiefliegenden Hintergründen des Tim K., das Unglück umgehend für die eigene Interessenlage zu nutzen.
a.) Der Vorsitzende des deutschen Philologenverbands, Heinz-Peter Meidinger, hatte sich damit profiliert, indem er eine Gefahrenzulage für Lehrer ins öffentliche Gespräch brachte.
(Welt online,14.09.2009)

b.) Ein 60-jähriger Lehrer der Albertville-Realschule in Winnenden für katholische Religion, der zum Tatzeitpunkt am 11. März 2009 selbst nicht in der Schule war, sondern im Krankenhaus lag und von dem Amoklauf erst aus dem Fernsehen erfuhr, gelang es sogar erfolgreich, auf Anerkennung des Amoklauf als Dienstunfall zu klagen. Er erreichte dies mittels täuschender Angaben und der Begründung, unter posttraumatischer Belastungsstörung zu leiden, welche sich als Folge der Gedanken, die ihn bewegten nachdem er von der Untat aus den Medien erfuhr, bei ihm eingestellt hatte. Als Ergebnis kann der Lehrer nun höhere Pensionsansprüche geltend machen.
(Spiegel online / Schulspiegel, 04.08.2010)

5.) Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß die vereinfachende Sichtweise, die in der Öffentlichkeit publiziert wurde, nämlich daß das Einzel-Ereignis einer frei zugänglichen Schußwaffe in einem Wohnraum, als vorrangige Hauptursache für die Untat zu sehen ist, weiterhin in den Gedanken der Menschen verfestigen kann. Hierzu sei darauf hingewiesen, daß die Amok-Geschehnisse,
a.) am 9. November 2011 in Ballenstedt / Sachsen-Anhalt;
b.) am17.09.2009 in Ansbach;
c.) am 18.02.2010 in Ludwigshafen; als Schüler (bzw. Ex-Schüler) sich mit frei zugänglichen üblichen Haushaltsgegenständen, wie Beilen und Messern und brennbaren Flüssigkeiten bewaffneten, es belegen, daß nicht Schußwaffen ursächliche Auslöser für Gewalttaten sind, sondern die seelische Befindlichkeit.

6.) Meine Besorgnis begründet sich darauf, daß der langsame Ermittlungsverlauf es begünstigt, daß sich die in Medien wiedergegebenen Vergleiche zu amerikanischen Ereignissen unvermindert fortsetzen und dazu beitragen können, einseitige Fehlsichten zur Wahrnehmung von Ursache und Wirkung zu erhalten. Die Andersartigkeit der in den USA bestimmenden, kulturell bedingten Selbstverteidigungs-Ideologie und das allgemeine Verständnis zum privaten Besitz und Gebrauch von Schußwaffen, welche, nach meiner Kenntnis, bis zur amtlichen Vorschrift reicht, daß alle erwachsenen Einwohner einer Region zwingend verpflichtet sind, ständig eine potentiell tödliche Schußwaffe in der Öffentlichkeit zu tragen, fördert eine Geisteshaltung, welche nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichbar ist.

Dies alles zeigt, daß die Geschehnisse eine schnelle, rückhaltlose Aufklärung verlangen, welche sich vorrangig auf die in Deutschland bestehenden Verhältnisse begründet, um einen objektiven, sachlich angemessenen Informationstand zu ermöglichen und um die fürsorgliche Aufmerksamkeit in der Allgemeinheit, zum Schutz der Kinder, zu verstärken.
gez. M.Hell

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