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HAMBURG INHALT
26.03.2009,
Schreiben an die Schule Langenhorn BETREFF:
Sehr
geehrter Herr Bleckwedel, "Dort eskalierte die Situation. Die 41-Jährige nennt Angelina eine "arrogante Zicke", packt sie am Nacken und zieht sie vom Stuhl, bis sie keine Luft mehr bekommt! "Das tat weh. Ich schrie, dass sie aufhören soll", erzählt Angelina. Doch damit nicht genug. Mit den Händen am Hals zieht sie die Schülerin vom Boden wieder hoch und drückt sie an die Tür, so schildern es die Kinder. Paula will ihrer Freundin zur Hilfe kommen und kassiert dafür eine Ohrfeige." Die
öffentliche Erörterung dieser Angelegenheit veranlaßt mich zu einigen Fragen
an Sie, Herr Bleckwedel mit der Bitte, diese zu beantworten. In
Erwartung Ihrer Entgegnung bis zum 03.04.2009, verbleibe ich Zurück
zum Seitenanfang 31.03.2009,
Entgegnung der Schule Langenhorn Sehr
geehrter Herr Hell, Zu Ihren Fragen: Eine Ganztagsschule wie die Schule Langenhorn ist über das Lehrpersonal hinaus auf die Mitarbeit von Kräften angewiesen, die als sogenannte „Honorarkräfte" das Bildungsangebot ergänzen. Dies können ehrenamtlich z. B. Eltern sein, aber auch bezahlte Kräfte, die besondere Angebote wie Musizieren, Fotografieren, Tischlern oder auch Kochen anbieten. Diese Kräfte werden entweder von uns selbst angestellt, meist sind sie uns aus der täglichen Arbeit gut bekannt, ansonsten überprüfen wir ihre pädagogische Fähigkeit und lassen uns ein Führungszeugnis vorlegen. Einige kommen von sogenannten sozialen Trägern wie Kinder- und Jugendhilfe e. V., Sozialarbeit und Segeln e. V. oder Lernwerk e. V., um nur einige zu nennen. In diesem Fall finden die Überprüfungen dort statt. Fast ausnahmslos arbeiten diese Menschen mit großem Engagement. Es kommt aber - wenn auch selten - vor, dass sich herausstellt, dass eine Person den Anforderungen nicht gewachsen ist. Auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall war es so, und wir haben uns sofort von der Mitarbeiterin getrennt. Allerdings kann ich ihnen versichern, dass der Fall in der Presse stark übertrieben dargestellt wurde. Klassenlehrerin und Sozialpädagogen haben mit den Kindern ausführlich gesprochen, und ich bin überzeugt, dass keine seelischen Verletzungen geblieben sind. Nochmals
herzlichen Dank für Ihr Interesse Zurück
zum Seitenanfang 02.09.2009,
ANKÜNDIGUNG Sehr
geehrter Herr Rosenboom, Die Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt wegen der unzureichenden Verfahrensweise bei der Einstellung von pädagogischen Laien als Honorarkräfte zur Ergänzung des Bildungsangebots, durch die Schulleitung des Lessings-Gymnasium, Herrn Stephan Kauf. Dies begünstigte das pädagogische Versagen der Lehrkraft Frau Beate Ursula G. zum Schaden von Schülern. BEGRÜNDUNG:
Die öffentliche Erörterung dieser Angelegenheit veranlaßte mich zu entsprechenden Fragen an den Schulleiter Herrn Bleckwedel. Seine Antwort offenbarte Defizite und zeigte zudem, daß keine Absicht besteht, diese zu korrigieren. Herrn
Bleckwedel teilte u.a. mit: "Eine Ganztagsschule wie die Schule Langenhorn
ist über das Lehrpersonal hinaus auf die Mitarbeit von Kräften angewiesen,
die als sogenannte „Honorarkräfte" das Bildungsangebot ergänzen. Dies können
ehrenamtlich z. B. Eltern, aber auch bezahlte Kräfte sein. Diese Kräfte werden
entweder von uns selbst angestellt, meist sind sie uns aus der täglichen Arbeit
gut bekannt, ansonsten überprüfen wir ihre pädagogische Fähigkeit und lassen
uns ein Führungszeugnis vorlegen. Einige kommen von sogenannten sozialen Trägern
wie Kinder- und Jugendhilfe e. V., Sozialarbeit und Segeln e. V. oder Lernwerk
e. V., um nur einige zu nennen. In diesem Fall finden die Überprüfungen dort
statt." Nach
eigenem Bekunden unterließ es die Schulleitung, die Honorarkräfte auf angemessene
Weise, entsprechend Ziffer 3.) der Pädagogik-Definition, auf die möglichen,
alterstypischen Spannungslagen mit Kindern im Schulalltag vorzubereiten. Sie
gelten als Laien und Seiteneinsteiger in diesem anspruchsvollen pädagogischen
Arbeitsbereich. Es
liegt in der Natur der Sache, daß die von Herrn Bleckwedel benannte "Überprüfung"
der angehenden Honorarkräfte nur unzureichende äußere Einblicke in die pädagogische
Befähigung bei sozialer Schönwetterlage zuläßt, entsprechend Ziffer 1.) und
Ziffer 2.)
der Pädagogik-Definition. Dies
wurde unterlassen. Es ist offenbar auch nicht für die Zukunft vorgesehen.
Hier könnte der Eindruck entstehen, daß die Schulleitung bereit ist, auch
weiterhin rechtswidrige Entgleisungen des Lehrpersonals zum Schaden der Kinder
in Kauf zu nehmen. 2.) Die aufgezeigten Mängel zum praktizierten Auswahl- und Einstellungs-Verfahren zeigen auch die Notwendigkeit zu prüfen, ob die hieran beteiligten Entscheidungsträger nicht zugleich eigene elementare Defizite in ihrer pädagogischen Befähigung und damit eine Fehlplazierung mit ihrer beruflichen Position aufzeigten. 3.) Den Medienangaben zufolge war Frau Beate Ursula G. bereits 2007 wegen Körperverletzung verurteilt worden. Dies muß im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt gewesen sein. Der Schulleiter Herr Bleckwedel läßt sich nach eigener Angabe die Führungszeugnisse vorlegen, bzw. ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Kontrollmaßnahme. Herr Bleckwedel hat folglich wissentlich zugelassen, daß die seinem Schutz anvertrauten Kinder einem Menschen mit mangelnder Selbstkontrolle ausgeliefert wurden. 4.) Nach Aussage des Schulleiters Herr Bleckwedel haben Klassenlehrerin und Sozialpädagoge mit den Kindern ausführlich gesprochen - also keine Personen mit der erforderlichen psychologischen Ausbildung, wie es erforderlich gewesen wäre. Eine Wiedergutmachung seitens der Schule mit einer angemessenen Aufarbeitung zur Gesundung der seelischen Verletzungen bei den Opfern, sowie jener Kinder, in deren Beisein sich die Gewalt-Geschehnisse ereigneten, geschah offenbar nicht. Die Einschätzung von Herrn Bleckwedel, "daß keine seelischen Verletzungen geblieben sind", ist realitätsfern. Sie widerspricht dem aktuellen Wissenstand in der Psychologie und der Erziehungswissenschaft. Es ist nicht glaubbar, daß ein Kind, welches von einer schulischen Autoritätsperson geschlagen oder anderweitig mißhandelt wurde, solch Schockerlebnis ohne seelische Zerrissenheit übersteht. Das gleiche gilt auch für jene Kinder, welche die Gewaltgeschehnisse über das, innerhalb der Schülerschaft bestehende, soziale Beziehungsgeflecht wahrnahmen. 5.) Ich sehe in dem Verhalten des Schulleiters Herr Bleckwedel Dienstversäumnisse und Verstöße gegen folgende gesetzliche Vorgaben: §
85 (HmbSG) zur Schulaufsicht und Schulberatung 1. die Beachtung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere der in den §§1 bis 5 niedergelegten Ziele und Grundsätze sowie der Bildungspläne, 2. die Führung der Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen, 3. die Dienstaufsicht über das pädagogische Personal, soweit diese nicht gemäß & 89 Absatz 2 Satz 2 auf die Schulleitung übertragen ist. §
89 (HmbSG) zur Schulleitung §
171 StGB, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht Das Verhalten des Schulleiters Herr Bleckwedel werte ich als leichtfertig und grob fahrlässig gegenüber der Vorgabe zur Vorsorglichkeit, welche sich auch zwingend aus dem §1631 Abs. 2 BGB ergibt, der die Unzulässigkeit seelischer Verletzungen und anderer entwürdigender Maßnahmen gegen Kinder bestimmt. Dort heißt es: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Im
gleichen Sinne verweise ich auch auf: Die
Aussagen des Schulleiters Herr Bleckwedel ergeben sich aus dem Schreiben von
31.03.2009, in der Anlage. ANLAGE:
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